Ablauf einer therapeutischen Behandlung

1. Verordnung

Der/Die Kinderarzt/-ärztin hat Ihnen eine Verordnung (ugs. Rezept) für Ergotherapie/Physiotherapie oder Logopädie ausgestellt. Diese muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen bei Kindern komplett. In der Regel umfasst eine Verordnung 6-20 Therapieeinheiten. Eine Einheit dauert je nach Behandlungsform 20/30/45/60 Minuten und wird durch die Unterschrift quittiert.

2. Aufnahmegespräch

Vor der ersten Behandlung findet das Aufnahmegespräch (Anamnese) statt. Wir besprechen die bisherige Entwicklung des Kindes, die aktuellen Probleme im Alltag, sowie Wünsche an die Therapie. Bitte bringen Sie hierzu relevante Unterlagen wie Arztberichte, Berichte von Co-Therapeut/-innen, dem SPZ etc. mit.

3. Befundung und Zielsetzung

Zu Beginn werden Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes spielerisch durch Beobachtung befundet. Bei Bedarf werden im weiteren Verlauf gezielte Testungen durchgeführt. Anschließend werden gemeinsame Ziele für die Therapie formuliert.

4. Therapieeinheiten

Die Therapie von Kindern erfolgt spielerisch. Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, finden die Therapieeinheiten häufig ohne die Eltern statt. Falls Sie dennoch gerne bei der Therapie dabei sein wollen, ist das in Absprache mit dem jeweiligen Therapeuten möglich. Am Ende jeder Therapieeinheit erfolgt eine gemeinsame Rückmeldung an die Eltern, was in der Therapie erarbeitet wurde.

5. Arztbericht und Feedback

Gegen Ende der Verordnung schreibt der/die Therapeut/-in bei Bedarf des/der Arztes/-Ärztin einen kurzen Therapiebericht, welcher an die Arztpraxis gefaxt wird und/oder Ihnen als Kopie ausgehändigt werden kann. Dazu führen wir ein Feedbackgespräch (ggf. auch telefonisch) über den bisherigen Verlauf und ggf. über die Fortsetzung der Therapie. Anhand des Therapieberichtes stellt der/die Arzt/-Ärztin dann eine Folgeverordnung aus.

6. Absagen

Wir bitten Sie uns Terminabsagen so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24Stunden vor Terminbeginn.

Hierzu kontaktieren Sie Ihre/n behandelnde/n Therapeuten/-in direkt auf seinem/ihrem Diensthandy oder über die Festnetznummer der Praxis.

Regelmäßige Therapieausfälle gefährden den Therapieerfolg, was bei Überschreitung einer zeitlichen Frist dazu führen kann, dass die Verordnung seitens der Krankenkasse abgebrochen und eine neue Verordnung erbeten werden muss.